Die Gespräche waren erfolgreich und es kam zum Vertragsabschluss. Eigentlich wurde es Zeit, sich auf den Rückflug zu begeben, aber der Werksleiter des Kunden lud noch großzügig zum Mittagessen ein. Da man ihn nicht vor den Kopf stoßen wollte, nahmen Burkhard Reploh und der HAVER-Vertreter die Einladung an. Es ging – wenig vertrauenserweckend – in das Hinterstübchen eines Lokals. Dort gab es ein schmackhaftes Essen und reichlich Alkohol, dem im Wesentlichen der Kunde zusprach. Heinz Bruns, der für seine penible Protokollierung bekannt war, konstatierte in seinen Aufzeichnungen „15:45 Uhr – Kunde betrunken“.
Das war allerdings noch nicht das Ende der Geschichte. Mit dem Alkohol im Rücken wurde der Werksleiter mutig. Wie in kommunistisch geprägten Ländern seinerzeit nicht ganz unüblich, versuchten sich die stark reglementierten Bürger schon mal eine Scheibe für sich abzuschneiden. Und so fragte der Betriebsleiter: „Was springt für mich bei dem Auftrag heraus?“ Höflich und bestimmt verwiesen die beiden HB-Leute auf die Bestimmungen im Auftragswerk und dass abseits davon keine weiteren Zugeständnisse gemacht werden können. Der Werksleiter verschmerzte es – wohl auch wegen seines Alkoholpegels. Aber, er wird sich gedacht haben: Man kann es ja mal versuchen. Aber nicht mit Haver & Boecker.